Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 24.03.2014 von SPD-Landesverband
Erstmals dürfen in Baden-Württemberg auch 16- und 17-Jährige bei Kommunalwahlen wählen. Die grün-rote Landesregierung hat eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen und das Mindestalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. „Dies bietet die Möglichkeit, größeres politisches Interesse und Engagement bei jungen Menschen zu wecken. Die kommunale Ebene ist hierfür geradezu prädestiniert, da sie das unmittelbare Lebensumfeld von jungen Menschen betrifft“, erklärte SPD-Landeschef Nils Schmid. „Nur wer aktiv teilhaben kann, wird sich auch aktiv einbringen.“