Die Landesregierung und der Landessportverband haben sich auf die Fortführung des Solidarpakts Sport verständigt. Der Solidarpakt Sport III wird für die Jahre 2017 bis 2021 gelten.
 
Veröffentlicht in Landespolitik
Die Landesregierung und der Landessportverband haben sich auf die Fortführung des Solidarpakts Sport verständigt. Der Solidarpakt Sport III wird für die Jahre 2017 bis 2021 gelten.
Kultusminister Andreas Stoch: „Sport ist ein wichtiges Bindeglied in unserer Gesellschaft mit hoher Integrationskraft. Im Breitensport sind Millionen Bürgerinnen und Bürger in tausenden von Sportvereinen aktiv, viele von ihnen engagieren sich ehrenamtlich.“
Stoch weiter: „Der Spitzensport ist ein Aushängeschild unseres Landes. Zudem leistet der Sport einen entscheidenden Beitrag zur sozialen und emotionalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb fördern wir den Sport intensiv, damit wird sich in den kommenden Jahren viel Positives für den Sport und die Menschen in Baden-Württemberg bewegen lassen.“
Gegenüber dem Solidarpakt Sport II, der im Jahr 2016 ausläuft, soll das Fördervolumen im Solidarpakt Sport III über die Laufzeit von 2017 bis 2021 um insgesamt 87,5 Millionen Euro erhöht werden.
Außerdem wird die bereits im Haushalt 2016 verankerte Erhöhung des Programmvolumens für den kommunalen Sportstättenbau um jährlich 5 Millionen Euro beibehalten (bisher 12 Millionen, künftig 17 Millionen). Dies trägt zur Entspannung der Sportstättensituation in Baden-Württemberg wesentlich bei.
Finanzminister Nils Schmid wies darauf hin, dass die Steigerung vor dem Hintergrund der staatlichen Schuldenbremse ein starkes Signal des Landes sei: „Der Landesregierung ist der Sport sehr wichtig. Sport bringt Menschen zusammen und trägt gerade in der aktuellen Flüchtlingssituation zur Integration bei, denn Sport funktioniert auch ohne Sprache und bringt kulturelle Verständigung. Sport weckt Leidenschaft, Engagement und ist nicht zuletzt auch gesund.“
Die Erhöhung der Mittel komme insbesondere den Übungsleitern zugute, deren Pauschale erhöht werde. „Ohne die Übungsleiter geht in den Vereinen nichts“, so Schmid.
Die Übungsleiterpauschale war seit den 1960er-Jahren unverändert. Sie wird ab 2017 von 1,80 Euro auf 2,50 Euro angehoben. Weitere Bereiche, die von der Mittelerhöhung profitieren, sind beispielsweise der Vereinssportstättenbau, die Integration und Inklusion sowie der Leistungssport und die Sportschulen.
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