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Nils Schmid zur Einigung beim Doppelpass

Veröffentlicht in Bundespolitik

Nils Schmid, Vorsitzender der SPD Baden-Württemberg, kommentiert die Einigungen beim Doppelpass: „Ohne den Vorstoß von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Hostein wären diese Verbesserungen nicht möglich gewesen. Deswegen war es wichtig, dass wir dieses Thema nochmal auf die Tagesordnung gesetzt haben. Unser Ziel bleibt weiterhin die gänzliche Abschaffung der Optionspflicht. Doch der Kompromiss auf Bundesebene ist ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg.“

SPD-Generalsekretärin Katja Mast hat den CDU-Landesvorsitzenden Strobl angesichts der Diskussion um den Doppelpass als „Schwätzer“ kritisiert. „Gestern wollte er noch die Koalition platzen lassen, heute behauptet er, die Union habe sich bei dem Kompromiss durchgesetzt – und das angesichts dessen, dass sich nach der Initiative der SPD-geführten Länder der CDU-Innenminister auf die Position der Sozialdemokraten zubewegt hat“, so Mast. „Diese schräge Begleitmusik zeigt: Herr Strobl hat in Wahrheit in Berlin nichts zu sagen. Und das ist auch gut so.“

Der Gesetzentwurf im Detail:

Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Auf Antrag des Betroffenen stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres fest. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres prüft die Behörde die Voraussetzungen von Amts wegen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss sie nichts weiter prüfen. Andernfalls muss der oder diejenige das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Schulzeugnisses erfolgen.

 

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