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Beschneidungsurteil: SPD-Chef in Baden-Württemberg für Straffreiheit

Veröffentlicht in Bundespolitik

Nils Schmid: "Wir brauchen hier Klarheit"

 
Der baden-württembergische SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid hat sich in die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen von Jungen in Deutschland eingeschaltet. "Religionsbedingte Beschneidungen von Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein. Auch wenn einzelne Urteile die Rechtslage nicht ändern, muss der Bundesgesetzgeber hierfür eine unmissverständliche Grundlage schaffen", erklärte der SPD-Chef im Hinblick auf das Kölner Gerichtsurteil, das die Beschneidung unlängst als strafbare Körperverletzung bewertet hat. "Wir brauchen hier Klarheit."

Die Ungewissheit, vor der zigtausende muslimische und jüdische Familien nach dem Kölner Urteil stünden, müsse beendet werden, erklärte der SPD-Politiker. Die Beschneidung von Jungen sei eine „jahrhundertealte religiöse Tradition“ und „weltweit etablierte Praxis“.

 
Zwar müssten sich religiöse und kulturelle Traditionen auch der gesellschaftlichen Debatte über Weiterentwicklungen stellen, so Schmid. „Ein Verbot der Beschneidung wäre aber ein fatales Signal an Muslime und Juden in unserem Land und würde Integrationsbemühungen erheblich erschweren.“
 
Dabei stehe völlig außer Frage, dass bei Beschneidungen das Wohl des Kindes genauestens beachtet werden müsse, betonte der SPD-Vorsitzende: „Das muss unter gesundheitlich optimalen Bedingungen laufen – und das tut es ja auch in Deutschland“. Bei einem Verbot wiederum würden die Beschneidungen entweder in anderen Ländern oder illegal und damit womöglich unter höchst problematischen Bedingungen durchgeführt. „Und das kann doch wirklich niemand wollen“, so Schmid, der darauf hinwies, dass auch der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg am vergangenen Wochenende eine Positionierung in diesem Sinne vorgenommen habe.
 

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