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Bad Krozingen verliert wichtigen Baustein der Notfallversorgung

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Um die defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber 2018 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben, ein Stufenmodell von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Die Ausgestaltung dieses Modells oblag hierbei der Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser und wurde nicht von der Politik vorgegeben.

Die dort beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können.

Die SPD Breisgau-Hochschwarzwald sieht in der Beckerklinik eine hochanerkannte und zertifizierte Klinik in ihrem Fachbereich, die eine wichtige Rolle in der regionalen Notfallversorgung spielt. Auf Grund der Anforderungen aus dem Stufenmodell erhält sie jedoch keine Zulagen für Notfallbehandlungen mehr, da sie keine der drei definierten Stufen erfüllt. Dies liegt vor allem an ihrer Ausrichtung auf Chirurgie und damit dem Fehlen einer Abteilung für Innere Medizin.

Die neuen Regelungen der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems sehen bis zu 50% Abschläge in der Vergütung vor. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund hat die Beckerklinik entschieden, nachts und am Wochenende keine Notfallversorgung mehr anzubieten. Diese Entscheidung betrachtet die SPD Breisgau-Hochschwarzwald aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen für absolut nachvollziehbar und ist der Klinik sehr dankbar, dass sie zumindest tagsüber dennoch ihren Notfalldienst weiter aufrechterhalten möchte.

Diese Situation führt nun jedoch dazu, dass für die Stadt und die Region um Bad Krozingen ein wichtiger Baustein der regionalen Notfallversorgung, insbesondere nachts und am Wochenende, entfällt.

Die Regelungen des G-BA definieren, dass 30 Minuten Anfahrt nach Müllheim oder Freiburg zumutbar sind. Wer die Wege und die Auslastung beider Kliniken kennt, weiß das eine Notfallversorgung mit mehreren Stunden Wartezeit verbunden sein wird. Zudem sind dann zusätzliche und längere Krankentransporte notwendig. Mal ganz abgesehen von den bereits jetzt gegenwärtigen „Krankenhaus-Such-Fahrten“ mancher Rettungsdienste, die von den überfüllten Notfallstationen der Kliniken in Freiburg oder Müllheim abgewiesen werden.

Das Einzugsgebiet der Notfallversorgung durch die Beckerklinik umfasst bis zu 100.000 Menschen. Diese Menschen haben ein Anrecht auf qualitativ sichere und schnelle Notfallversorgung. Insbesondere die Corona-Pandemie hat zuletzt gezeigt, dass ein Abbau der Kranken- und Notfallversorgung in der Fläche nicht der richtige Weg ist.

Die SPD im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unterstützt daher das Vorhaben der Erarbeitung einer Resolution des Gemeinderates und der Stadtverwaltung Bad Krozingens und hat sich zu dem Thema auch an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der SPD gewandt und um Unterstützung geworben.

Wir fordern die Gremien in Land, Bund und die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens um Korrektur der Richtlinien des G-BA auf. Der Gesetzgeber kann dazu in derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahren die Anforderungen an die Notfallversorgung und an die Richtlinien des G-BA in dieser Frage nacharbeiten. Es muss insbesondere auch im ländlichen Raum eine zuverlässige und wohnortnahe Notfallversorgung sichergestellt werden!

Wir begrüßen und unterstützen die Initiativen des Bürgermeisters Volker Kieber, des Gemeinderates, der Beckerklinik, der Bürgerinitiative und vieler weiterer Unterstützer für den Erhalt der Notfallversorgung in Bad Krozingen.

Wir bedauern, dass die Uniklinik Freiburg ein Kooperationsmodell abgelehnt hat.

Wir fordern insbesondere jedoch die Landesregierung auf, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen um umgehend ein Notfallzentrum für Unfallchirurgie in der Beckerklinik in Bad Krozingen zuzulassen.

Thomas Thürling

 

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